Leistungsphasen nach HOAI

Leistungsphasen nach HOAI

Die Gesamtleistung eines Innenarchitekten, Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Leistungsphasen (kurz: LPH) gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Innenarchitekten, Architekten oder Ingenieurs zu. Im folgenden möchten wir dir einen ersten Einblick in die Leistungsphasen geben.

  • LPH 1: Grundlagenermittlung »

    LPH 1: Grundlagenermittlung »

    Zur Grundlagenermittlung zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“.

  • LPH 2: Vorplanung mit Kostenschätzung »

    LPH 2: Vorplanung mit Kostenschätzung »

    Die Vorplanung ist Teil der Vorbereitung einer Entwurfsplanung. Das Planungskonzept wird grob mit Hilfe von Strichskizzen und Erläuterungen dargestellt. Eine weitere Verfeinerung und Konkretisierung erfolgt dann in der Leistungsphase der Entwurfsplanung. In der Phase der Vorplanung werden die Behörden erstmals kontaktiert und die Genehmigungsfähigkeit geprüft. Neben der eigentlichen Vorplanung wird auch eine Kostenschätzung über die zu erwartenden Kosten angefertigt. Dazu müssen in der Phase der Vorplanung bereits u.a. der Ausstattungsstandard oder die Brutto-Grundfläche bekannt sein.

  • LPH 3: Entwurfsplanung und Kostenberechnung »

    LPH 3: Entwurfsplanung und Kostenberechnung »

    Der Begriff „Entwurfsplanung“ ist genau definiert. Die Entwurfsplanung stellt, aufbauend auf der Vorplanung, das fertige Planungskonzept mit allen festgelegten Komponenten dar. Die Entwurfsplanung wird meist nach deren Fertigstellung nochmals mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei Projekten, die eine Genehmigung voraussetzen, bildet die Entwurfsplanung die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung. Noch weiter ausgearbeitet wird die Planung in der späteren Ausführungsplanung. In der HOAI wird auch detailliert festgelegt, welche Anforderungen bezüglich Darstellung und Planungstiefe eine Entwurfsplanung zu erfüllen hat.

  • LPH 4: Genehmigungsplanung »

    LPH 4: Genehmigungsplanung »

    Genehmigungsplanungen dürfen nur von Bauvorlageberechtigten angefertigt werden (raumberater® - Die Innenarchitekten sind Bauvorlagenberechtigte und Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg). Grundlage für die Genehmigungsplanung ist ein vorhandener Entwurf. Die Genehmigungsplanung, auch Eingabeplanung oder Einreichplanung genannt, ist ein Teil einer Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken. Sie umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung und besteht aus folgenden Teilen:

    • Eingabeplan mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100
    • Bauantragsformular
    • Baubeschreibung
    • statistischer Erhebungsbogen
    • Wärmeschutznachweis
    • Standsicherheitsnachweis (Statische Berechnung, Statik)
    • amtlicher Lageplan zum Bauantrag, meist im Maßstab 1:200 (kleinere Maßstäbe nur bei großen Grundstücken)
    • ggf. weiteren notwendige Nachweise und Angaben, die zur Erteilung der Genehmigung von der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden.
  • LPH 5: Ausführungsplanung »

    LPH 5: Ausführungsplanung »

    Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann. Während des Planungsprozesses findet meist ein intensiver Austausch mit Fachleuten statt, um Detailfragen zu klären. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Ausführungsplänen in meist größerem Maßstab (Grundrisse und Schnitte im M 1:50, Details von M 1:20 bis M 1:1). Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird. Die Ausführungsplanung ist Voraussetzung für die Mengenermittlung (bausprachlich: Massenermittlung) und dient damit zur Vorbereitung der Vergabe. Bei der Abrechnung der Bauleistung werden die Ausführungspläne als Abrechnungspläne (Aufmaßpläne) zum Aufmaß und der damit verbundenen Mengenermittlung verwendet.

  • LPH 6: Vorbereitung der Vergabe »

    LPH 6: Vorbereitung der Vergabe »

    Die Vorbereitung der Vergabe ist ein Teil der Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken. Die Vorbereitung der Vergabe für Gebäude und Innenräume beinhaltet zunächst die Aufstellung eines Vergabeterminplans. Die Ermittlung von Mengen auf Basis der Ausführungspläne dient als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen. Anhand der Leistungsverzeichnisse werden die Kosten ermittelt und durch einen Vergleich mit der Kostenberechnung die Kostenkontrolle durchgeführt. Alle Arbeiten erfordern dabei Abstimmung und Koordination der an der Planung beteiligten Fachbereiche. Die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen schließt die Leistungsphase ab.

  • LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag »

    LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag »

    LPH 7 wird oft umgangssprachlich unter den Ausdrücken Ausschreibung (mit vorheriger Massenermittlung)/Vergabe/Abrechnung (AVA) zeichnet.

  • LPH 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation »

    LPH 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation »

    Die LPH 8 wird allgemein als Bauleitung bezeichnet. Hierzu gehört u. a. das Führen eines Bautagebuchs. Die Bauleitung leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle. Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Auftraggebers (Bauherrn) als auch für die Bauleitung des Auftragnehmers (Bauunternehmen) verwendet.

  • LPH 9: Objektbetreuung »

    LPH 9: Objektbetreuung »

    In der LPH 9 der HOAI geht es vor allem darum, Baumängel festzustellen, bevor Gewährleistungsfristen abgelaufen sind. Unmittelbar nach der Fertigstellung des Hauses findet meistens eine gemeinsame Begehung mit dem Bauherrn und dem (Innen-)Architekten statt. Der (Innen-) Architekt dokumentiert dabei ausführlich die festgestellten Mängel und kontrolliert auf Wunsch des Bauherrn, ob die Mängel anschließend beseitigt wurden.

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Experten-Interviews von Innenarchitekt & Markenberater Tobias Hauser auf SWR Das Ding:

 

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