Altes Haus kaufen und sanieren
Achtung: Sanierungspflicht!
Wenn du eine Immobilie kaufst, besteht laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) spätestens 2 Jahre nach Einzug eine Sanierungspflicht. Diese Pflicht hast du übrigens auch, wenn dir das Haus vererbt oder geschenkt wurde, also immer dann, wenn der Eigentümer wechselt. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits zum 1. Februar 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden, entfällt diese Pflicht. Für alle anderen gilt: Kommen sie ihrer Pflicht nicht nach, droht ein Bußgeld...
Deine Pflichten gemäß Gebäudeenergie-
gesetz (GEG):
Austausch der alten Heizung
Über 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizkessel müssen erneuert werden, sollten diese noch nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren.
Dämmung wärmeführender Rohre
Befinden sich Rohre und Armaturen für Heizwärme und Warmwasser in unbeheizten Räumen, müssen diese gedämmt werden.
Dämmung Dach und oberster Geschossdecke
Das Dach muss fachgerecht wärmeisoliert werden sowie die oberste Geschossdecke zu einem unbeheizten, aber zugänglichen Dachraum muss gedämmt werden, sofern die Geschossdecke oder das Dach nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 einhalten.
Regelmäßige Wartung von Klimaanlagen
Klimaanlagen in Gebäuden müssen regelmäßig einer energetischen Inspektion unterzogen werden.